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BSH.md

File metadata and controls

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Nutzung von BSH-Daten

Die verwendeten Daten stammen aus dem WMS auf https://gdi.bsh.de/ (z.B. https://gdi.bsh.de/mapservice_gs/NAUTHIS_AidsAndServices/ows?SERVICE=WMS&VERSION=1.3.0&REQUEST=GetCapabilities), als (OpenData) Lizenz ist die GeoNutzV (http://www.gesetze-im-internet.de/geonutzv/GeoNutzV.pdf) angegeben.

Das Ziel ist daher der Aufbau eines Daten-Ökosystems, in dem Wirtschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft gegenseitig von einer guten Datenbasis und breiten Nutzungsmöglichkeiten profitieren können.

schreibt der Bund zu OpenData. Eine Nutzung der bereitgestellten Daten in OSM bietet der Zivilgesellschaft einen Mehrwert und ist daher im Sinne des Gesetzgebers.

Auslegung der GeoNutzV

§3(1) alle den Geodaten, Metadaten und Geodatendiensten beigegebenen Quellenvermerke und sonstigen rechtlichen Hinweise erkennbar und in optischem Zusammenhang eingebunden werden;

Den Daten im genannten WMS ist kein Quellenvermerk beigegeben, folglich ist auch kein Quellenvermerk einzubinden. (vgl. DWD (https://www.dwd.de/DE/service/rechtliche_hinweise/vorlagen_quellenangabe.html))

Datenlizenz Deutschland

Ähnlich verhält es sich bei der DL-DE->BY-2.0, diese verlangt die Angabe eines Quellenvermerks

nur soweit die datenhaltende Stelle die Angaben [...] zum Quellenvermerk bereitstellt.

Direkte Nachfrage beim BSH

Anfrage 25.09.2023

Ich wende mich als Nutzer und Mitwirkender des OpenStreetMap-Projektes an Sie als Open Data Koordinator des BSH.

Das BSH stellt im Rahmen von OpenData Geoinformationen im GeoSeaPortal zur Nutzung für die Allgemeinheit bereit. Das finde ich großartig. Diese Daten könnten gemäß der Geodatennutzungsverordnung in OpenStreetMap verwendet werden. Das einzige Hindernis stellt eventuell §3 dar, denn OpenStreetMap kann die "Beigabe eines Quellenvermerks" nicht durchgehend garantieren. Um diesen Punkt zu klären, bitte Sie hiermit um Ihre Mithilfe.

§3(1) GeoNutzV verlangt: "Die Nutzer haben sicherzustellen, dass alle den Geodaten, Metadaten und Geodatendiensten beigegebenen Quellenvermerke und sonstigen rechtlichen Hinweise erkennbar und in optischem Zusammenhang eingebunden werden;"

Hierzu möchte ich gerne wissen, ob den Daten im GeoSeaPortal überhaupt ein Quellenvermerk beigegeben ist, der gemäß §3(1) eingebunden werden muss?

§3(2) GeoNutzV verlangt weiterhin: "Veränderungen, Bearbeitungen, neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen mit einem Veränderungshinweis im beigegebenen Quellenvermerk versehen werden oder, sofern die geodatenhaltende Stelle dies verlangt, der beigegebene Quellenvermerk gelöscht wird."

Dies trifft auf OpenStreetMap zu, denn die Daten in OpenStreetMap setzen sich i.d.R. aus Daten aus vielen verschiedenen Datenquellen zusammen. Sie liegen also in "veränderter Form" in der OSM-Datenbank vor und sie werden auch in neugestalteter Form für Endanwender dargestellt. Ebenso ist für Nutzer von OpenStreetMap-Daten oder darauf aufbauenden Anwendungen nicht direkt erkennbar ist, welche Teile der Daten aus welcher Primärquelle stammen. D.h. ein Quellenvermerk auf das BSH müsste gelöscht werden, sofern das BSH dies verlangt. Trifft dies auf das BSH zu?

Die WSV, welche ebenfalls Geodaten im Rahmen von OpenData unter den gleichen Bedingungen bereitstellt, hat sich zu dieser Frage positiv geäußert und dem OpenStreetMap-Projekte die Nutzung der Daten gestattet. Bei Veränderung der Daten muss der Quellenvermerk gelöscht werden. siehe https://wiki.openstreetmap.org/w/images/c/c6/Terms_of_usage_ienc.pdf

Der DWD verhält sich zu diesem Thema ähnlich. siehe https://www.dwd.de/DE/service/rechtliche_hinweise/vorlagen_quellenangabe.html

Ich würde das so zusammenfassen:

  • Bei unveränderten Daten ist ein Quellenvermerk anzugeben.
  • Bei veränderten Daten oder Neugestaltung ist der Quellenvermerk zu löschen.

Ich möchte von Ihnen gerne wissen, wie sich das BSH zu diesem Thema positioniert. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie sich der WSV anschließen würden und der Nutzung der im GeoSeaPortal bereitgestellten Daten in OpenStreetMap unter den genannten Bedingungen zustimmen.

Antwort 28.09.2023

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an unseren Daten! Wir freuen uns immer, offene Initiativen unterstützen zu können. Mit der von Ihnen gestellten Frage haben wir uns so explizit noch nicht beschäftigt. Mit Ihrem Anstoß werden wir uns nun beraten und eine Position für das BSH abstimmen.

Hier bitte ich Sie um etwas Geduld, bis wir Ihnen das Ergebnis mitteilen können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Rückfrage 06.12.2023

Ich wolle noch einmal nachfragen, ob sie schon zu einem Ergebnis gekommen sind, das mir mitteilen können.

Antwort 06.12.2023

wir beschäftigen uns mit dem Thema. Das Ergebnis wird voraussichtlich auch so sein wie beim DWD und der WSV. Diese Entscheidung muss aber noch durch die Hausleitung bestätigt und dann öffentlich kommuniziert werden. Daran arbeiten wir, aber der Prozess braucht leider etwas Zeit.

Entschuldigen Sie bitte, dass wir Ihnen leider nicht schneller ein offizielles Ergebnis mitteilen können.